Brandschutztipps zur Vorweihnachtszeit

Feuerwehren des Eifelkreises geben Brandschutztipps

Biersdorf (November 2015) – Echte Kerzen verbreiten in der Vorweihnachtszeit mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen. Erwachsene sollten durch umsichtigen Umgang mit Feuer als gutes Beispiel vorangehen.

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Advents- und Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und den Einbau von Rauchmeldern vermieden werden könnten.

Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder (und auch Haustiere) nicht gelangen können.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!

Freitag, der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag

Freitag, der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen am dritten Rauchmeldertag in diesem Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.

„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandrauchprävention e.V. und ergänzt: „Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“ Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Markt gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Immer wieder fragen Verbraucher: Woran erkenne ich gute Rauchmelder? Wer ist für ihre Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an? Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt Antworten auf diese Fragen:

 

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung.

 

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q“ vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

 

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Laut Landesbauordnungen müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

 

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zum Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gilt sie in 13 Bundesländern, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. Mai statt. Alle Informationen zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Reservierungen Brandhaus und Rauchhaus

Wenn Interesse an der Mietung von Brandsimulator und Rauchhaus bestehen, können im Terminkalender oder auf den Seiten „Service/Brandhaus„, bzw. „Service/Rauchhaus“ die bisherigen Reservierungen eingesehen werden.
Wir bemühen uns diese Angaben immer aktuell zu halten, dennoch sollten diese Angaben nur als Orientierung gesehen werden. Eine verbindliche Terminvereinbarung kann erst nach einer Anfrage an uns getroffen werden.

Veröffentlicht unter KFV